Therapien

Geld und Gut können wir erwerben,
unsere Gesundheit aber nur pflegen

Krankengymnastik (KG) / Physiotherapie

Krankengymnastische Behandlungstechniken dienen z.B. der Behandlung von Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungsfolgen und Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane sowie der inneren Organe und des Nervensystems mit mobilisierenden und stabilisierenden Übungen.

Die Krankengymnastik/Physiotherapie ist im Rahmen der Richtlinien des Heilmittelkataloges verordnungsfähig. Der Richtwert für die Behandlungszeit laut VdaK-Vertrag beträgt 15 Minuten.

Zusätzlich kann sie jedoch auch im Anschluss an ein Rezept präventiv von uns durchgeführt werden und dann privat als Selbstzahlerleistung in Rechnung gestellt werden.

Definition in Anlehnung an den VdaK-Rahmenvertrag vom 15.8.2002

Therapeutische Wirkung

  • Verbesserung der passiven und aktiven Beweglichkeit aller Gelenke
  • Muskeltonusregulierung
  • Kräftigung geschwächter, Dehnung verkürzter Muskulatur